ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage bietet Dienstleistungen und Schulungen
im Bereich des Gesundheitswesens an. Der Schwerpunkt der Schulungs-, Aus- und
Weiterbildungsveranstaltungen liegt hierbei bei der Aus- und Weiterbildung von
Mitarbeiter/-innen von Zahnarztpraxen. Der Vereinssitz des Vereins lautet: Zahnvorsorge -
Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage, Postfach 0150, 6074 Rinn. ZVR-Zahl 1786396062.
Gerichtsstand sind Innsbruck.
Schulungen
§ 1 Teilnahmebedingungen
Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden,
werden diese in der Ankündigung gesondert angeführt und sind vom Teilnehmer/von der
Teilnehmerin zu erfüllen.
§ 2 Anmeldung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Zahnvorsorge-
Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage nimmt Anmeldungen sowie Umbuchungen und
Stornierungen zu Veranstaltungen nur schriftlich (auch per Fax, E-Mail und online) oder
persönlich entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich.
§ 3 Teilnahmebeitrag
Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Skonti können
grundsätzlich nicht in Abzug gebracht werden. Teilzahlungen können vor
Veranstaltungsbeginn vereinbart werden. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung
ist eine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem
vorzeitigen Ausstieg. Teilnehmerbeiträge und Prüfungsgebühren enthalten keine
Umsatzsteuer.
§ 4 Lehreinheit (LE)
Die Dauer der Veranstaltungen ist in Lehreinheiten (LE) angegeben. Prinzipiell gliedert sich
eine Lehreinheit in 45 Minuten Unterricht und 5 Minuten Pause. Änderungen sind in
Absprache mit den Kursteilnehmern oder bei gesonderter Ankündigung möglich.
§ 5 Stornierungen
Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Sollte ein
Teilnehmer/eine Teilnehmerin am Veranstaltungsbesuch verhindert sein, kann eine
Stornierung bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (lt. Eingangsstempel) kostenfrei
erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn
einlangen, muss eine Stornogebühr von 25 % verrechnet werden. Bei Abmeldungen, die
später als 20 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr
von 50 % verrechnet werden. Bei Stornierungen die später als 3 Kalendertage vor
Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 80 % verrechnet werden.
Bei Stornierungen am ersten Tag der Veranstaltung bzw. danach wird der komplette
Veranstaltungsbeitrag fällig, dies gilt auch dann, wenn Teilzahlungen vereinbart wurden.
Die Stornogebühr entfällt, wenn vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin ein der Zielgruppe
entsprechender Ersatzteilnehmer nominiert wird, der die Veranstaltung besucht und den
Teilnehmerbeitrag leistet. Der/Die ursprüngliche Teilnehmer/-in bleibt jedoch für die
Kurskosten haftbar. Bei unvorhergesehener Erkrankung des Teilnehmers/der Teilnehmerin
ist eine ärztliche Bestätigung, die die Unmöglichkeit oder die Unzumutbarkeit des
Kursbesuches bestätigt, nachzureichen.
§ 6 Rücktrittsrecht (=Widerrufsrecht)
Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per
Fax, E-Mail oder Internet (e-Shop), steht dem Teilnehmer/der Teilnehmerin als Konsument/-
in im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes
binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für
Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss
beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der
Frist abgesendet wird.
§ 7 Änderungen im Veranstaltungsprogramm/Veranstaltungsabsage
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen
möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer
Mindestteilnehmerzahl ab. Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage muss sich
daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern/-
innen sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Die Teilnehmer/-innen werden
davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Bei einem Ausfall einer
Veranstaltung durch Krankheit des Trainers/der Trainerin oder sonstige unvorhergesehene
Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für
entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber Zahnvorsorge -
Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig
notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen bei Lehrgängen. Muss
eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits
eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein
vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin schriftlich bekannt gegebenes Konto oder durch
Ausstellung einer Gutschrift. Für nicht zurückgegebene Skripten und Arbeitsunterlagen wird
die Rückzahlung entsprechend vermindert. Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe
Tage kann keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen und
Internetseiten übernehmen.
§ 8 Rücktritt vom Ausbildungsvertrag
Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage behält sich vor, bei Vorliegen
wesentlicher Gründe, die zur Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme gegenüber anderen
Teilnehmern/-innen, Vortragenden oder Mitarbeitern/-innen oder Helfer/-innen des Vereins
führen, Teilnehmer/-innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen und vom Vertrag
zurückzutreten. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot zurückgezahlt. Bei
Zahlungsverzug besteht für Zahnvorsorge- Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage die
Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 9 Teilnahmebestätigung
Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden kostenlos ausgestellt.
§ 10 Prüfungen
Zu Prüfungen werden im Allgemeinen nur Personen zugelassen, die mindestens 100% des
vorangegangenen Lehrganges oder Kurses besucht haben. Über die Zulassung
entscheidet die Kursleitung. Setzt sich eine Prüfung aus zwei Teilprüfungen zusammen, so
ist zum positiven Erfolg jede Teilprüfung positiv zu absolvieren. Schriftlich abgelegte
Prüfungsarbeiten werden nicht ausgehändigt.
§ 11 Skripten, Arbeitsunterlagen
Für viele Veranstaltungen stehen den Teilnehmern/-innen Skripten oder Lernunterlagen zur
Verfügung, die, sofern nicht anders bekannt gegeben, grundsätzlich im Teilnahmebeitrag
inkludiert sind und zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben werden. Die von Zahnvorsorge -
Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage zur Verfügung gestellten Unterlagen und die Software
dürfen nicht vervielfältigt ,verbreitet, feilgehalten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
oder in Verkehr gebracht werden.
§ 12 Haftungsausschluss
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/-innen inkl. der bereitgestellten
Lernunterlagen wird seitens des Vereins ZahnGesundheit Tirol keine Haftung übernommen.
Aus der Anwendung der bei Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage erworbenen
Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber Zahnvorsorge - Innsbrucker
Zahnprophylaxe Tage gemacht werden.
§ 13 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragssprache
(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur
österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Erfüllungsort ist der Ort der Niederlassung von Zahnvorsorge - Innsbrucker
Zahnprophylaxe Tage.
(3) Für Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz von Zahnvorsorge - Innsbrucker
Zahnprophylaxe Tage zuständig.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen,
Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in der deutschen Sprache
angeboten.
SAFE THE DATE!