ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (gültig ab 01.11.2015)
Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage bietet Dienstleistungen und Schulungen im Bereich des Gesundheitswesens an. Der Schwerpunkt der Schulungs-, Aus- und
Weiterbildungsveranstaltungen liegt hierbei bei der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiter/-innen von Zahnarztpraxen. Der Vereinssitz des Vereins lautet: Zahnvorsorge -
Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage, Postfach 0150, 6074 Rinn. ZVR-Zahl 1786396062. Gerichtsstand sind Innsbruck.
Schulungen
§ 1 Teilnahmebedingungen
Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese in der Ankündigung gesondert angeführt und sind vom Teilnehmer/von der
Teilnehmerin zu erfüllen.
§ 2 Anmeldung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Zahnvorsorge- Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage nimmt Anmeldungen sowie Umbuchungen und
Stornierungen zu Veranstaltungen nur schriftlich (auch per Fax, E-Mail und online) oder persönlich entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich.
§ 3 Teilnahmebeitrag
Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Skonti können grundsätzlich nicht in Abzug gebracht werden. Teilzahlungen können vor
Veranstaltungsbeginn vereinbart werden. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei
einem vorzeitigen Ausstieg. Teilnehmerbeiträge und Prüfungsgebühren enthalten keine Umsatzsteuer.
§ 4 Lehreinheit (LE)
Die Dauer der Veranstaltungen ist in Lehreinheiten (LE) angegeben. Prinzipiell gliedert sich eine Lehreinheit in 45 Minuten Unterricht und 5 Minuten Pause. Änderungen sind in
Absprache mit den Kursteilnehmern oder bei gesonderter Ankündigung möglich.
§ 5 Stornierungen
Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden. Sollte ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin am Veranstaltungsbesuch verhindert sein, kann eine Stornierung bis 30
Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (lt. Eingangsstempel) kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss
eine Stornogebühr von 25 % verrechnet werden. Bei Abmeldungen, die später als 20 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 50 %
verrechnet werden. Bei Stornierungen die später als 3 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 80 % verrechnet werden. Bei
Stornierungen am ersten Tag der Veranstaltung bzw. danach wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig, dies gilt auch dann, wenn Teilzahlungen vereinbart wurden. Die
Stornogebühr entfällt, wenn vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin ein der Zielgruppe entsprechender Ersatzteilnehmer nominiert wird, der die Veranstaltung besucht und den
Teilnehmerbeitrag leistet. Der/Die ursprüngliche Teilnehmer/-in bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar. Bei unvorhergesehener Erkrankung des Teilnehmers/der Teilnehmerin ist
eine ärztliche Bestätigung, die die Unmöglichkeit oder die Unzumutbarkeit des Kursbesuches bestätigt, nachzureichen.
§ 6 Rücktrittsrecht (=Widerrufsrecht)
Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax, E-Mail oder Internet (e-Shop), steht dem Teilnehmer/der Teilnehmerin als
Konsument/-in im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt
nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung
innerhalb der Frist abgesendet wird.
§ 7 Änderungen im Veranstaltungsprogramm/Veranstaltungsabsage
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer
Mindestteilnehmerzahl ab. Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage muss sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten,
Trainern/-innen sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Die Teilnehmer/-innen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Bei einem Ausfall
einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers/der Trainerin oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für
entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig
notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen bei Lehrgängen. Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von
bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin schriftlich bekannt gegebenes Konto oder
durch Ausstellung einer Gutschrift. Für nicht zurückgegebene Skripten und Arbeitsunterlagen wird die Rückzahlung entsprechend vermindert. Zahnvorsorge - Innsbrucker
Zahnprophylaxe Tage kann keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen und Internetseiten übernehmen.
§ 8 Rücktritt vom Ausbildungsvertrag
Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage behält sich vor, bei Vorliegen wesentlicher Gründe, die zur Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme gegenüber anderen
Teilnehmern/-innen, Vortragenden oder Mitarbeitern/-innen oder Helfer/-innen des Vereins führen, Teilnehmer/-innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen und vom Vertrag
zurückzutreten. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot zurückgezahlt. Bei Zahlungsverzug besteht für Zahnvorsorge- Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage die Möglichkeit,
vom Vertrag zurückzutreten.
§ 9 Teilnahmebestätigung
Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden kostenlos ausgestellt.
§ 10 Prüfungen
Zu Prüfungen werden im Allgemeinen nur Personen zugelassen, die mindestens 100% des vorangegangenen Lehrganges oder Kurses besucht haben. Über die Zulassung
entscheidet die Kursleitung. Setzt sich eine Prüfung aus zwei Teilprüfungen zusammen, so ist zum positiven Erfolg jede Teilprüfung positiv zu absolvieren. Schriftlich abgelegte
Prüfungsarbeiten werden nicht ausgehändigt.
§ 11 Skripten, Arbeitsunterlagen
Für viele Veranstaltungen stehen den Teilnehmern/-innen Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern nicht anders bekannt gegeben, grundsätzlich im
Teilnahmebeitrag inkludiert sind und zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben werden. Die von Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage zur Verfügung gestellten
Unterlagen und die Software dürfen nicht vervielfältigt ,verbreitet, feilgehalten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder in Verkehr gebracht werden.
§ 12 Haftungsausschluss
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/-innen inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens des Vereins ZahnGesundheit Tirol keine Haftung übernommen. Aus der
Anwendung der bei Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber Zahnvorsorge - Innsbrucker
Zahnprophylaxe Tage gemacht werden.
§ 13 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragssprache
(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Erfüllungsort ist der Ort der Niederlassung von Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage.
(3) Für Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz von Zahnvorsorge - Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage zuständig.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in der deutschen Sprache
angeboten.
Organisationsbüro:
Innsbrucker Zahnprophylaxe Tage
Email: info@izpt.at
Tel.: 0043 6765513332
Fax: 0043 512 219921 7244
www.izpt.at